Notariatsinstrument einer Zession, in dem Notar Hubertus Lynnich zu Köln bezeugt, dass vor ihm Laurentius Weber, Schöffe am Weltlichen Gericht zu Köln, erschien und angab, dass ihm im Rahmen einer brüderlichen Erbscheid und Teilung im Jahr 1596 eine Rentverschreibung der gemeinen Landschaft des Hochstifts Münster vom 24. Juni 1563 über 10 Goldgulden jährlicher Rente für ein bei Johann Geyr, Domdechant zu Köln, aufgenommenes Kapital in Höhe von 200 Goldgulden, über seinen Vater Laurentius Weber Senior zugefallen sei und er diese dem Dr. jur Adriano Hilden verkauft und überlassen habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Zeugen: Gottschalck von Polheim und Joachim Gyß von Grevenbroch. Notariatssignet

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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