1399.08.10. Amelung v. d. Bussche, Alherdes Sohn, versetzt dem Goswyn Slyngworm, Vroseken Sohn, gegen 90 Mark Lemgoer Pfg., wie sie i. J. 1377 gültig waren, seinen Hagen zur Lütte (to der Lutte) mit dem zugehörigen Otten-Haus in Hasebeck (to der Haselbeke) und dem Zehnt in der Lütte mit den zugehörigen Leuten und allen Rechten. Rückkauf bleibt vorbehalten. Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Gläubiger der Schuldner nicht zahlungsfähig. sein, will er bei einer Weiterverpfändung behilflich sein. Sollte das Gut bei Rückkauf an einen Meier ausgetan sein, soll dieser behalten werden. Siegelank.: Der Aussteller. 1399 in vigilia beati Laurentii martiris.

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