Gottfried v. Eppstein bekundet, dass er dem Dekan und Kapitel des Bertholomeustifts zu Frankfurt für 1260 Gulden seinen Anteil am Zehnten zu Niede...
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NACHWEIS
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 4 1441-1470
1464 März 28
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Mittwoch noch Annunciocionis Marie
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottfried v. Eppstein bekundet, dass er dem Dekan und Kapitel des Bertholomeustifts zu Frankfurt für 1260 Gulden seinen Anteil am Zehnten zu Nieder-Weisel verkauft habe, nachdem er und sein verstorbener Vater Gottfried 1432 mit Bewilligung ihres Vetters Eberhard v. Eppstein dem Stift von ihren Höhen zu Oberliederbach und Schwanheim so wie vom Zehnten zu Nieder-Weisel, den sie mit dem genannten Vetter zu gleichen Teilen innehatten, für 1.000 Gulden Frankfurter Währung eine jährliche Gülte von 100 Achtel Korn verkauft hatten, er aber nach dem Verkauf der Höfe die Gülte nur noch schwer aufbringen könne. Die Übertragung geschieht durch den Butzbacher Amtmann Emmerich v. Hoch-Weisel sowie die Stiftsvikare Jakob Gyse und Johann Hoffmann vor Schultheiß, Schöffen und Hübnern des Dorfes Nieder-Weisel. - Zeugen: Schultheis Henne und die Schöffen Henne Meckel, Nüße, Klaus Weber und Diele Gibe zu Nieder-Weisel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, sein Vetter Eberhard, Peter v. Schwalbach, Komtur zu Nieder-Weisel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 34 - Ausf., Perg., 3 anh. Sg. besch.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottfried v. Eppstein bekundet, dass er dem Dekan und Kapitel des Bertholomeustifts zu Frankfurt für 1260 Gulden seinen Anteil am Zehnten zu Nieder-Weisel verkauft habe, nachdem er und sein verstorbener Vater Gottfried 1432 mit Bewilligung ihres Vetters Eberhard v. Eppstein dem Stift von ihren Höhen zu Oberliederbach und Schwanheim so wie vom Zehnten zu Nieder-Weisel, den sie mit dem genannten Vetter zu gleichen Teilen innehatten, für 1.000 Gulden Frankfurter Währung eine jährliche Gülte von 100 Achtel Korn verkauft hatten, er aber nach dem Verkauf der Höfe die Gülte nur noch schwer aufbringen könne. Die Übertragung geschieht durch den Butzbacher Amtmann Emmerich v. Hoch-Weisel sowie die Stiftsvikare Jakob Gyse und Johann Hoffmann vor Schultheiß, Schöffen und Hübnern des Dorfes Nieder-Weisel. - Zeugen: Schultheis Henne und die Schöffen Henne Meckel, Nüße, Klaus Weber und Diele Gibe zu Nieder-Weisel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, sein Vetter Eberhard, Peter v. Schwalbach, Komtur zu Nieder-Weisel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 34 - Ausf., Perg., 3 anh. Sg. besch.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ