(1) Konrad Murselles Sohn von Dahn (Tan), (2) Johann Friedrichs Sohn von Dahn, (3) Friedrich Vogt von Winstein, (4) Anselm von den Eichen, (5) Heinrich der Sumer und (6) Konrad Ulrichs Sohn von Dahn, alle Ritter, versprechen, die Burg zu Dahn, den Burgberg, das Dorf und die Höfe am Berg gegen jedermann zu verteidigen, einander zu helfen und niemanden zum Schaden der anderen auf der Burg zu enthalten. Friedrich von Winstein und Anselm von den Eichen sollen in den Rechten sitzen, in denen + Wolfram von Dahn und die Alten von Dahn miteinander saßen. Bei Streitigkeiten soll eine Anhörung gehalten werden. Bei Verkaufsabsichten sind die Anteile dem nächsten Erben unter den Teilhabern, danach den anderen Gemeinern anzubieten für einen Preis, den andere ehrsame Leute zu zahlen bereit sind. Erst wenn von diesen niemand kaufen will, darf der Anteil anderweitig verkauft werden. Alle Streitigkeiten sind untereinander auszutragen; gelingt das nicht, sind sie den Rittern Rudolf von Drachenfels (Trachenvels) und Gerlach von den Eichen zur Entscheidung vorzulegen. Wer deren Spruch nicht binnen eines Monats nachkommt, ist ehrlos, treulos und meineidig und hat den anderen 100 Mark Silber zu zahlen. Die übrigen Gemeiner sollen gegen ihn helfen. Stirbt ein Ratmann oder ist außer Landes, ist binnen eines Monats ein neuer zu wählen. Es siegeln die Aussteller (1 - 6) sowie auf deren Bitten die Ritter (7) Rudolf und (8) Anselm von Drachenfels.
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