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Differenz zwischen dem hochstift. Afterlehensmann Hans Reuschel zu Oberreinbach (Gde. Holnstein, Lk Sulzbach-Rosenberg) und Hans Paul Baumgartner zu Nürnberg wegen der jährlichen Rechts auf Forderung eines Schweins, sowie wegen des Einstandsrechts.

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Staatsarchiv Bamberg
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