1.) Die Rechte an Gericht, Dörfern und Leuten auf der Dill zu Niedergirmes [Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.], Altenstädten [heute Klein-Alten...
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Urk. 14, 908
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Graffen nunmehro Fürsten zu Solms=Braunfels, Nr. 1
A I u, Fürsten zu Solms-Braunfels sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> So >> Solms-Braunfels, Fürsten von
1787 Mai 14
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Rechte an Gericht, Dörfern und Leuten auf der Dill zu Niedergirmes [Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.], Altenstädten [heute Klein-Altenstädten, Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Aßlar [Stadt, Lahn-Dill-Kr.], Berghausen [Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Werdorf [Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Ehringshausen [Gem., Lahn-Dill-Kr.], Dillheim [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Daubhausen [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Katzenfurt [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.] und Edingen [Ortsteil der Gem. Sinn, Lahn-Dill-Kr.] zu Mannlehen; 2.) die Dörfer gelegen auf der Lemp [Lemp (Dill), Nebenfluss der Dill], nämlich Kölschhausen [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.] (Cölshaußen), Breitenbach [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Bechlingen [Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Dreisbach [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Niederlemp [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Mühlheim [Wüstung auf dem Grund der ehemaligen Burg Hermannstein, heute Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.] (Mohlenheim) und (Lohr) [sic!] mit allen Nutzungen und allem Zubehör zu Mannlehen; 3.) die Hälfte der Burg Hermannstein [Burg über Hermannstein, heute Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.] und die Hälfte des Zubehörs der Burg zu Mannlehen. Der Landgraf behält sich die Hege der Gerichte und den Schutz der genannten Gebiete wie bisher vor, jedoch unbeschadet der Leihe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Ludwig Wilhelm Fürst zu Solms-Braunfels
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Ludwig Wilhelm Fürst zu Solms-Braunfels
Belehnte/r: Karl Ludwig Wilhelm Fürst zu Solms-Braunfels, Sohn des verstorbenen Friedrich Wilhelm Grafen von Solms-Braunfels, für sich und seine Brüder Wilhelm Christoph, Ludwig Rudolf Wilhelm und Anton Ernst Wilhelm Friedrich und für seinen Vetter Wilhelm Christian Karl, Sohn des verstorbenen Ferdinand Wilhelm Ernst Fürsten zu Solms-Braunfels, und weitere namentlich genannte Personen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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