Arnd Dronewulf und Gerd Blaffert als Heilig-Geist-
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Stadt Minden A III Urkunden der städtischen Hospitäler, 124
Stadt Minden A III Urkunden der städtischen Hospitäler Urkunden der städtischen Hospitäler
Urkunden der städtischen Hospitäler
1460 Okt. 27 {"ame hilgen auende sunte Symony et Jude"}
Regest: Arnd Dronewulf und Gerd Blaffert als Heilig-Geist-Herren der Stadt Minden ("Arnd Dronewulff vnde Gherd Blafford nu to tijden Hilghegheystesheren der Stad Mynden") bekunden, nach Beratung mit und Zustimmung durch den Rat von einer ungenannten Frau ("van ener vrowen de gode namafftich ys") 20 rheinische Gulden erhalten zu haben, wofür sie den Pfründnern im Hospital ("den armen luden dede wonen vnde prouen hebben in deme erbenompten huss des hilghen gheystes") jährlich an Heiligabend eine Rente von einer Bremer Mark aus der (Salz)Pfanne des Hospitals ("van des hilghen gheystes pannen redesten vnde wyssesten renten") verkauft haben. Von dieser Rente erhält jeder Heilig-Geist-Herr sechs Bremer Schillinge, ihr Stadtknecht ("orem Stades knechte") vier Pfennige, ihr Hirt ("orem heerde") vier Pfennige, der Magd im Hospital ("der Maghet in dem hilghengheyste") vier Pfennige, dem Hofmeister und der Hofmeisterin ("deme houemestere vnde der houemesterschen") jeweils sechs Pfennige, jedem Pfründner ("enem ytliken prouenere in deme erbenompten huss") sechs Bremer Pfennige, und einem Priester, der am Tag des Heiligen Thomas die Vesper im Hospital liest ("enem prestere, de enhilghen dage sunte Thomas tor vespere in deme erscreuen huss vigilie lese"), sechs Pfennige, und morgens eine Seelmesse für alle Seelen, auch die der Lebenden ("vnde des morghens schal he eyne selemisse lesen allen cristen selen to troste, vnde dar sulues den mede bidden vor de leuendighen"), sechs Pfennige. Dieser Messe sollen alle Pfründner des Hospitals beiwohnen und eifrig für die ungenannte Frau beten. Damit das Seelgerät nicht vergessen wird, haben die Heilig-Geist-Herren diese Urkunde wortwörtlich in ihr Buch geschrieben ("dat wy desses andechtich vnde vnvorgheten blyuen so hebben wij dessen breff van worden to worden an vnsse dencke boeck schryuen laten"). Siegelankündigung des Arnd Dronewulf und des Gerd Blaffert. Siegelankündigung der Stadt Minden auf Bitten beider Parteien.
Urkunden
Siegelbeschreibung: 1, anh. (Perg.pressel als Rest erhalten), ab
Siegelbeschreibung: 2, anh. (Perg.pressel als Rest erhalten), ab
Siegelbeschreibung: 3, anh. (Perg.pressel, Einschnitt für Pressel ausgerissen), ab
Literaturangabe: Abschrift: Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, Msc. VII, Nr. 2716, Nr. 98, Bl. 53r.
Siegelbeschreibung: 2, anh. (Perg.pressel als Rest erhalten), ab
Siegelbeschreibung: 3, anh. (Perg.pressel, Einschnitt für Pressel ausgerissen), ab
Literaturangabe: Abschrift: Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, Msc. VII, Nr. 2716, Nr. 98, Bl. 53r.
Mit Denkbuch dürfte das Heilig-Geist-Kopiar (Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, Mscr. VII, 2716) gemeint sein, denn dort ist eine Abschrift zu finden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:15 MEZ
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