König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen befiehlt den Landständen, Bürgermeistern und Ratsherren der Lande und Sechsstädte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz bezüglich der Görlitzer Heide, dass sie diesen Streit gerichtlich vor seinem und ihrem dafür zuständigen Landvogt austragen.