Joannes Godfrid von Fürstenberg, Domherr zu Mainz, Trier und Paderborn und Propst zu Meschede, teilt der Priorissa und den Nonnen des Konvents zu Galilea mit: Da die Commende des hl. Erzengel Michael auf der Klause außerhalb der Freiheit (immunitatem) Meschede durch den Tod des letzten Inhabers Heinrich Winters zur Zeit unbesetzt ist und da das Besetzungsrecht (collatio, provisio et omnimoda dispositio) dem Propst zusteht, überträgt er wegen der Armut des Klosters diesem das Präsentationsrecht, sodaß die Nonnen ihm und seinen Nachfolgern eine geeignete Person vorschlagen können, die bei ihnen Beichte hört, die gottesdienstlichen Aufgaben versieht und die Lasten übernimmt, die mit dieser Commende aufgrund der Stiftungsurkunde verbunden sind. Dies geschieht vorbehaltlich der päpstlichen Bestätigung. Gleichzeitig setzt er ihren jetzigen Beichtvater Christopher Deitmari in die Commende ein (instituimus et... investivimus). Siegelankündigung des Propstes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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