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Lorenz Unger in Rottenacker reversiert seinen Erblehenbrief von dem Kloster Blaubeuren über die Herberge (Täfer) samt allen dazu gehörigen Gütern in Rottenacker, wie sie sein Vetter Gregorius Unger vorher als Falllehen innehatte und zahlt für die Erbgerechtigkeit ein Kaufgeld von 260 Gulden. Seine Pflichten und Rechte werden festgelegt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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