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Inventurakten Herzog Karl Eugens von Württemberg. Fasz. IX
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 230 Herzog Karl Eugen (1728-1793)
Herzog Karl Eugen (1728-1793) >> Tod und Verlassenschaft
1793-1798
Enthält:
- "Akten in Betreff der Stammkleinodien des herzogl. württembergischen Hauses."
1. Archivbericht die herzogl. Stammkleinodien betr. nebst einem Verzeichnis der dieselben betreffenden Archivakten. Sine die (1793)
2. Kopie der serenissimo defuncto sub dato 10. August 1793 übergebenen Beschreibung derjenigen Juwelen, welche bei Durchgehung des Hausschmucks anno 1793 gemangelt, und was dagegen an anderen Juwelen ersetzt worden
Vgl. G 230 Bü 113.
3. Inventarium über des hochfürstl. Hauses Württemberg Stammkleinodien d. d. 17. März 1738 nebst beigesetzten Anmerkungen und Erläuterungen des Hofkammerrats und Hofjuweliers Kuhn vom 26.-28. Juni 1794
Vgl. G 196 Bü 35.
4. Inventarium über des herzogl. württ. Hauses Stammkleinodien d. d. 26. Juni 1794, nebst der von den Herzogen Ludwig Eugen und Friedrich Eugen eigenhändig unterschriebenen Agnitionsurkunde über den wirklich vorhandenen Hausschmuck vom 7. Oktober 1794
Umfasst Ringe, Ordenssterne, -kreuze und -knöpfe, Schnallen, Knöpfe, Broschen mit Brillianten, Rubinen, Dicksteinen, Pendeloquen; ungefasste Edelsteine (Brilliant, Pendeloque, Diamant, Saphir); ein brilliantbesetzter goldener Degen (vgl. A 21 Bü 908).
Vgl. A 21 Bü 908.
5. Originalprotokoll betr. die Berichtigung der Agnition über die herzogl. Hausjuwelen von Seite der Herzoge Ludwig Eugen und Friedrich Eugen d. d. 25. September 1794, nebst einem extr. prot. conc. aul. d. d. 7. Sept. 1794, die von Serenissimi dem Hausmarschall von Gemmingen zu dieser Verhandlung erteilte Vollmacht betr.
6. Originalquittung des Kammerdieners Müller wegen der ihm übergebenen Haus- und Allodialjuwelen d. d. 20. Dezember 1794
Umfasst dieselben Objekte wie Nr. 4.
7. Originalprotokoll, die von Herzog Friedrich II. von Württemberg an seine Brüder aus der herzogl. Carolinischen Verlassenschaft als Souvenirs überlassenen Juwelen betr. vom 31. Juli 1798, nebst dazu gehörigem herzogl. Geheimenratsdekret vom 8. August 1798
Umfasst Edelsteine, zwei Schmucknadeln und eine blau emaillierte, brilliantbesetzte Repetieruhr mit Kette.
- dabei: Ein Heft, "Verzeichnis und Anschlag der Carolinischen Juwelen". 51 S.
Umfasst Quasten, Ohrgehänge, -buckel, Ringe, Röslein, Schnallen, eine Aigrette, Spangen, Ketten, Schmucknadeln, Armbänder, eine Agraff-Masche, Ringe, Anhänger, Bouquets, Colliers, u.a. aus Silber, Messing, Schmelzglas, mit Edelsteinen (Brilliant, Diamant, Pendeloque, Smaragd), Perlen, darunter der herzogliche Brautring; ungefasste und gefasste Edelsteine (Brilliant, Pendeloque, Rubin, Diamant, Smaragd, Saphir, Topas) und Perlen, z. T. an Schnüren; eine Repetieruhr aus Gold, Brillianten; eine Tabatière aus grünem Schmelzglas (Nr. 1-95); o.D.
Vgl. A 21 Bü 908 und G 230 Bü 118 Nr. 30.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.