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Bischof Julius von Würzburg antwortet dem Grafen Wolffgang zu Castell wegen der rückständigen Gült von den Lehen und Gültleuten zu Diepach (Dipbach oder Diebach?), daß diese Lehen nach dem Tod des Wolff von Grumbach an dessen Bruder Wilhelm gekommen seien, daß aber, weil derselbe in die Reichsacht erklärt sei, deren Nutzungen und Gefälle den Gläubigern vorbehalten werden

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Staatsarchiv Würzburg
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