Beurkundet wird, daß am Ausstellungstag der Streit um Viehtratt und Weidgang zu Tollendorf auf dem Ried bei der Tollendorfer Steige zwischen den ehrsamen und ehrbaren Ammann, Gericht und Gde. zu Blochingen und der Gde. der Meierschaft zu Beuren geschlichtet wurde, indem gen. Marken festgelegt worden sind. In derselben Sache waren bereits am Montag vor Johannes [Juni 21] 1490 vor folgenden Schiedsleuten jeweils sieben von jeder Seite vorgeführte Zeugen vernommen worden: Conradt Miller, Vogt zu Scheer, Conradt Prügel, Vogt im Diengau (Tiengäw), welche beide vom Dorf Blochingen gestellt waren, und Friedrich Götz (auch: Getz), Bm. zu Mengen, sowie Conradt Ziegler, Untervogt zu Sigmaringen, welche die Gegenseite benannt hatte. Da am Ausstellungstag Conradt Prügel nicht erschienen ist, haben die übrigen drei Schiedsleute das Urteil gefällt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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