Gemeinsame Angelegenheiten der neuensteinischen Linie. Gemeinschaft der Grafschaft Hohenlohe-Neuenstein unter den Söhnen des Grafen Ludwig Kasimir von Hohenlohe-Neuenstein, den Grafen Albrecht von Hohenlohe-Neuenstein, Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim, Philipp von Hohenlohe-Neuenstein und Friedrich von Hohenlohe-Langenburg. Verfertigung und Abhörung der Rechnungen der gemeinschaftlichen Diener; Bezahlung der Kommissionen in Streitigkeiten mit benachbarten Herrschaften; Bezahlung von Advokaten; Abschriftsgebühren.