Propst Otto von Aachen und Maastricht bewilligt den bei dem Kirchweihfest des Stiftes B. M. zu Aachen anwesenden Kanonikern, um ihnen bei den durch den Zusammenschluß vieler Pilger aus verschiedenen Weltgegenden entstehenden Beschwerde einige Entschädigung und Ergötzlichkeit zu gewähren und damit sie desto besser die Gastfreundschaft pflegen und den Horen beiwohnen können, von den ihm zustehenden Opfergaben 5 % (semper de centum marcis V pereipiendes) bei geringeren Einnahmen in demselben Verhältnis. Dat. anno dom. M. C. C. XXXI.