Schiedsrichterlicher Entscheid zwischen dem Ortenauischen Gericht Achern und dem Oberkirchischen Gericht Sasbach über die Wildfänge, vermöge dessen die Wildfänge, in deren Besitz zur Zeit jeder dieser Gerichte sich befindet, demselben verbleiben, hingegen die Wildfänge, welche künftig aus des Reichs Städten und Landen nach Sasbachwalden kommen, dem Gericht zu Achern, die aber anderwärtsher sich in Sasbachwalden einfinden, dem Gericht zu Sasbach angehören sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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