Notariatsinstrument über die nach dem Ableben des Grafen Casimir von Eberstein durch die Bevollmächtigten des Fürstbischofs Lothar Friedrich von Speyer als Lehensherrn erfolgte Besitzergreifung der gräflich-ebersteinschen Besitzungen, so weit dieselben Lehen des Hochstifts Speyer sind