Engelhart von Weinsberg, österreichischer Landvogt, beurkundet zusammen mit Graf Rudolf von Sulz dem Älteren, Graf Konrad von Tübingen, Ritter Epp von Hattstatt und Ritter Heinrich von Ratenstorf, österreichische Räte, dass sie in den Streitigkeiten zwischen Ritter Henman Schneuly von Landeck und Wilhelm von Born [Burne] dem Älteren um den Burgfrieden zu Landeck geurteilt haben, die beiden sollen sich einem im Burgfriedensbrief vorgesehenen Schiedsgericht zum Austrag ihrer Streitigkeiten bis zum 11. November 1395 stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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