Heinrich Papst (Papa) und Heinrich von Ritte, Bürgermeister, und [genannte] Schöffen zu Fritzlar vermitteln in dem Streit zwischen dem Kloster Hai...
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Urk. 26, 646
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1314 Juni 25
Ausf., lat., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Urspr. anh. Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum a. d. 1314, in crastino beati Iohannis baptiste.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Papst (Papa) und Heinrich von Ritte, Bürgermeister, und [genannte] Schöffen zu Fritzlar vermitteln in dem Streit zwischen dem Kloster Haina und den Brüdern Ritter Otto Hunt und Hermann [von Holzhausen] über das vordem Ditmar von Wolfhagen gehörige Haus mit Hof und Scheune als von beiden Seiten bestellte Schiedsrichter nach Anhörung der Zeugen einen Vergleich: Das Kloster zahlt den Brüdern Otto und Hermann 24 Pfund Fritzlarer Pfennige und erhält das von den verstorbenen Eheleuten Ditmar und Jutta dem Kloster geschenkte und vermachte Haus samt Hof und Nebengebäuden. - Mitausstellende Schöffen: Heinrich Kasceman, Eberhard Ufmehobe, Dietrich von Sachsenhausen (Sassenhusen), Siegfried von Waldeck (Waldekin), Konrad von Holzheim (-hem), Hermann von Lemgo (Lemegowe), Konrad Hippelen, Hermann von Kirchberg (Kirich-), Heinrich von Felsberg (Vels-), Konrad von Homberg (Hohin-), Heinrich von Streithausen (Strithusen) und Heinrich Same.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Volkmar Grebe (Comes), Heinrich von Holzheim, Mag. Johann, Heftnann Molenere, [Bertold] Terkis.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Fritzlar.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 232, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Papst (Papa) und Heinrich von Ritte, Bürgermeister, und [genannte] Schöffen zu Fritzlar vermitteln in dem Streit zwischen dem Kloster Haina und den Brüdern Ritter Otto Hunt und Hermann [von Holzhausen] über das vordem Ditmar von Wolfhagen gehörige Haus mit Hof und Scheune als von beiden Seiten bestellte Schiedsrichter nach Anhörung der Zeugen einen Vergleich: Das Kloster zahlt den Brüdern Otto und Hermann 24 Pfund Fritzlarer Pfennige und erhält das von den verstorbenen Eheleuten Ditmar und Jutta dem Kloster geschenkte und vermachte Haus samt Hof und Nebengebäuden. - Mitausstellende Schöffen: Heinrich Kasceman, Eberhard Ufmehobe, Dietrich von Sachsenhausen (Sassenhusen), Siegfried von Waldeck (Waldekin), Konrad von Holzheim (-hem), Hermann von Lemgo (Lemegowe), Konrad Hippelen, Hermann von Kirchberg (Kirich-), Heinrich von Felsberg (Vels-), Konrad von Homberg (Hohin-), Heinrich von Streithausen (Strithusen) und Heinrich Same.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Volkmar Grebe (Comes), Heinrich von Holzheim, Mag. Johann, Heftnann Molenere, [Bertold] Terkis.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Fritzlar.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 232, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ