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Klage der Maria Ranstrup ./. ihre Stiefmutter Witwe Bernd Ranstrup geb. Katharina Buxtrup. Die Klägerin ficht das Testament ihres Bruders, des Studiosus Johan Ranstrup an, das am 6.5. 1633 eröffnet ist. Sie hält es für nichtig, weil ihr Bruder als Haussohn ein Testament nicht hätte errichten können. Das Testament wird aber für gültig erklärt, da der Testator über 18 Jahre, abgeschichtet und aus der väterlichen Gewalt entlassen gewesen sei.

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Stadtarchiv Münster
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