Herzog Albrecht I. von Bayern bestätigt Abt Alto von St. Emmeram auf dessen Bitte das Privileg seines Bruders Herzog Stefan II. [vom 7. Januar 1348; siehe Nr. 440], wonach das Kloster von seinem Haus in Straubing den Bürgern dort nicht mehr als ein Pfund jährlich Zins zu geben habe. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv