Der Ritter Jakob von Haren, seine Söhne Nikolaus und Amece, ferner Heinrich, Johannes, Eberhard und Fenko von Haren und ihre Freunde, Verwandten und Anhänger bekunden, daß der genannte Nikolaus zum Ersatz der seinem Herrn, Bischof Otto von Münster, zugefügten Schäden diesem und der münsterischen Kirche das Eigentum seiner Burg überträgt, die er als Lehen zurückerhält. Die Burg soll Offenhaus des Bischofs gegen jedermann sein. Die Aussteller haben ferner unter Einsatz von Leib und Besitz versprochen, von der Burg aus keinen Raub auf der öffentlichen Straße oder anderswo gegen Privatpersonen mehr auszuführen, es sei denn mit Sondererlaubnis des Bischofs; ausgenommen gegen ihre Hauptfeinde (inimici capitales), mit denen sie sich augenblicklich in Fehde befinden. Sie geloben weiterhin, gegen alle Kläger - sie seien Sachsen oder Friesen - vor dem Bischof oder seinem Drosten Recht oder Vergleich (iusticiam vel amorem) suchen zu wollen. Siegelankündigung der Ritter Jakob von Haren, Eberhard Svenke und Otto Deriken. Datum et actum Aschendorpe. Zeugen: Dietrich von Rhemen (Remen), Domherr zu Münster, Cäsarius von Baec, Lutbert Sasse, Bernhard von Asbeck (Asbeke), Ritter, alle Burgmannen in Fresenburg (Vresenberghe) und Landegge (Landecghe). in vigilia nativitatis beate Marie virginis