Wiedereinlösung der von Karl August von Stetten an Hohenlohe-Langenburg auf Wiederkauf abgetretenen Anteile an Eberbach und Heimhausen sowie einiger Zehnten durch die Administrationskommission des Stetten'schen Debitwesens; Schuldforderung des Amtmanns Ludwig Schuster zu Döttingen an den vormals wiederkäuflichen Untertanen Michael Frank zu Heimhausen.