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Erzbischof Jakob zu Mainz (Mentz) bekundet, dass er Blicker von Gemmingen, Großvater (anherren) und Vormund Barbaras und Gertruds [von Wolfskehlen], der Enkelinnen des verstorbenen Philipp von Wolfskehlen, folgende Lehngüter und Mannschaft verliehen hat, die als Afterlehen des Erzstifts weiterzuverleihen sind: die Güter, die Henne Schraiß von Uelversheim (Ulverßheym) hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich Walt hatte und jetzt Jakob Wynter hat; die Güter, die Stephan von Rückershausen (Ruckerßhusen) hatte und jetzt Hans Stoltz von Böckelheim (Beckelnheym) hat; die Güter, die der verstorbene Heinrich von Akerloch hatte und jetzt Hanman Wortwin hat; die Güter, die Hans Fuchs, des verstorbenen Hennes Sohn, hatte und jetzt Hans Haumut genannt von Wasen hat; die Güter, die Philipp Schluchterer (Sluchtrer) von Erfenstein (Erffenstein) hat; 5 Malter Korngült, die Hans Ringk von Imsheim (Impßheym) auf dem Hof und Gut zu Wintersheim (Wynterheym) hat; 5 Malter Korngült, die Matthias von Spachbrücken (Spachtbrucken) hat. Dies alles entsprechend den Urkunden, die Barbaras und Gertruds verstorbener Urgroßvater Johann von Wolfskehlen und ihr verstorbener Großvater Philipp von den genannten Personen und diese von ihnen besitzen. Außerdem verleiht der Aussteller Blicker als Vormund seiner Enkelinnen zu Mannlehen eine Rheininsel (ein werde und awe), gegenüber von Oppenheim (Openheim), von der sechsten Aue (glich der sechsten awen angehen) rheinaufwärts neben der siebenten Aue bis unterhalb Stockstadt (Stockstat) und bis zur achten Aue (daselbst uber und gleich der achten awn windet). Diese Aue ist ein Sonderlehen und kein Afterlehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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