Der Knappe Ulrich von Steinkallenfels (Steyne) sühnt sich mit Johann Grafen von Sp. wegen aller Zweiungen; beide Seiten waren vor die Mannen gegangen und haben deren Urteil angenommen. Ulrich soll nichts mehr gegen den Grafen und sein Land unternehmen. Er und seine Frau Elisabeth (Else) haben binnen Jahresfrist 10 Pfund Geld bei einem Kurs von 10 Groschen pro Pfund bzw. 9 Pfund bei einem Kurs von 9 Groschen pro Pfund auf Eigengut anzuweisen, das dem Grafen günstig gelegen ist; besitzen sie nicht genügend Eigen, sind 90 Pfund in bar zu zahlen; diese sollen die Eheleute und ihre Erben zu Lehen empfangen. Bis zum Johannistag (24.06.) sind die von Ingebrand von Hoppstädten (Hosteden) aufgenommenen Schulden bei Juden zu Kirchberg (Kir-) mit den aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Ulrich soll auf die Leute des Grafen, die als Bürger zu Weiler (Wilre) sitzen, bis Johannistag verzichten und diese künftig nicht mehr beirren. Leute, die er gezwungen hat, nach Weiler zu ziehen, soll er beim Wegzug nicht behindern. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, soll er am 23.06 zu Trarbach (Tranre-) zum Einlager einreiten und bleiben, bis der Graf, seine Amtleute und Bürgen der Schulden enthoben sind. Wird Ulrich vorher gefangengenommen, gelobt er, bis zur Erfüllung dieser Punkte bei Wasser und Brot zu bleiben. Zahlt er die Schulden nicht und erscheint nicht zum Einlager, kann man an seine Güter greifen und Pfänder nehmen; Ulrich ist dann treu- und sicherlos; die Verpflichtungen bestehen weiter. Kann Ulrich die Anweisung nicht vornehmen und das Geld nicht zahlen, gilt die Verpflichtung zum Einlager entsprechend nach einem Jahr. Klagen gegen Übergriffe des Grafen, seiner Amtleute und Bürgen sind vor Berthold von Sötern (Soetern), Wirich von Senheim (Sehen-) und Gerlach von Trarbach auszutragen; diese haben binnen eines Monats zu entscheiden; fällt einer aus, soll ein anderer an die Stelle gesetzt werden. Es siegeln (1) Ulrich und (2) Elisabeth sowie auf deren Bitten (3) Wilhelm von Manderscheid (-scheit) Herr zu Nohfelden (Navelden) und (4) Thilmann von Steinkallenfels, Ulrichs Oheim. Diese kündigen ihre Siegel an.