Gerhard Mergeler und Konsorten nehmen spezifizierte Ländereien zu Hattersheim, im Ganzen 5 Huben, von denen 2 in den Hof des Klosters Altenmünster und beinahe 3 in den Huf des Stefansstiftes zu Mainz gehören, von dem Karthäuserkloster in Mainz dem Besitzer unter näheren Bedingungen in Erbpacht und setzen spezifizierte Ländereien in Hattersheim zu Unterpfand.