Otto von Egloffstein, Landrichter in Franken, erteilt einen Urteilsbrief des Landgerichts Würzburg, wonach Reinhard Faut, Ritter, gesessen zu Urspringen, in Nutzgewahr gesetzt worden ist aller Güter des Heinzen von Riedern, die er besitzt in Riedern, Marktheidenfeld und Zell, und den Grafen und Rittern und Städten im Herzogtum Franken geboten wird, den R. Faut in seinem Besitztum zu schirmen und schützen.