Kurfürst Philipp von der Pfalz fällt ein Urteil in Streitigkeiten zwischen den Brüdern und Vettern Georg (Jorg), Jost und Hans Zenger einer- sowie Hans vom Floß, Landschreiber zu Amberg, andererseits wegen eines Lehens [zu Kemnat] und Lehengüter, wie es pfalzgärfliche Lehenrichter und Lehenmannen am Rhein veranlasst haben. Entsprechend waren nun Jost Zenger als bevollmächtigter Anwalt seines Bruders, dem Ritter Georg, und seines Vetters Hans sowie Hans vom Floß vor dem pfalzgräflichen Lehensgericht erschienen. Es folgt ein mehrfaches Hin und Her beider Seiten, u. a. beinhaltend: Jost verwies darauf, dass die Zenger nach Namen und Stamm die nächsten Erben des verstorbenen Tristan (Tristram) Zenger (+) wären und mehrfach den Pfalzgrafen um Belehnung ersucht hätten, was aus unbekannter Ursache aber nicht geschehen sei. Außerdem zeigte er sich unsicher, ob er hier rechtmäßig vor Gericht stehen dürfe, was ihm bestätigt wurde. Der Landschreiber meinte, dass sie von gleichem Namen, aber nicht die nächsten Stammeserben seien. Jost verwies wiederum auf die Wappengleichheit von Schild und Helm. Der Landschreiber verwies auf zwei Schwestern des Verstorbenen, die die nächsten Erben seien, sich aber zurückgehalten hätten, damit es verjährt und als heimgefallenes (verfallen) Lehen dem Landschreiber verliehen werden könnte, wie es sein Lehenbrief zeigen würde. Außerdem hätte er das Lehen länger als nach Lehensrecht erforderlich unbehelligt besessen. Jost befremdete das angebliche Stillhalten der Schwestern, da Tristan etwa 8-14 Tage um St. Michael [= 29.9.] 1483 herum gestorben sei, sein Lehensbrief aber das Datum vom 8.10.1483 (uff mitwoch nach Francisci im selben jare) trüge. Die drei Zenger wären außerdem die nächsten Erben, da Tristan seine Schwestern "als ein redlicher wol habender biederman" verheiratet und ausgesteuert habe, wobei sie auf alle Schlösser, Mannschaft und Lehenschaft verzichtet hätten. Das Lehen wäre seit 100 Jahren in der Hand der Zenger und ein Stammlehen, das nicht verfallen mag, solange jemand von Namen und Stamm leben würde. Der Landschreiber habe außerdem das Lehen nicht ruhig besessen, da sie mehrfach den Pfalzgrafen um dieses gebeten hatte. Der Landschreiber behauptete, dass die Verzichtsbriefe der Schwestern ohne lehnsherrliche Einwilligung ungültig seien und es sich bei Tristan um einen Zenger von Schwarzeneck (Swartzeneck) gehandelt habe, die Kläger aber Zenger zu Trausnitz (Trauwsnit) sind. Laut Jost hätten die unterschiedlichen Wohnsitze nichts zu bedeuten, außerdem hätten sie und Tristan beim Turnier ihr Wappen "glich forung uff geslagen" sowie sein Schloss Schwarzeneck geerbt. Lehenrichter und Lehenmannen entscheiden, dass der Landschreiber Hans vom Floß den drei Zengern Georg, Jost und Hans das Lehen namens Kemnath überstellen soll, sowie aufgehobene und eingelagerte Nutzung sowie Schadens- und Kostenersatz entrichten soll. Als Lehenrichter und Lehenmannen waren zugegen: Otto vom Hirschhorn, Ritter und Lehenrichter; Eitel von Sickingen, Ritter; Hans von Venningen zu Neidenstein; Ruprecht von Erligheim; Philipp von Wolfskehlen; Eckbrecht von Meckenheim; Konrad von Sickingen; Hans vom Hirschhorn; Hans Jude vom Stein; Ruprecht Mönch von Rosenberg; Hans von Nippenberg; Diether von Angelach; Philipp von Bettendorf; Wiprecht von Helmstatt; Volmar Lemlin.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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