Dietrich Henrich von und zu Canstein verkauft der Äbtissin und den „Konventualjungfrauen“ des Kl. Wormeln zwei Malter jährlicher Kornrente halb und halb Warburger Maßes für 100 Rtlr in „guten, vollgewichtigen Golddukaten“, von denen jeder zu zwei Rtlr. und jeder Tlr zu viereinhalb Kopfstücken oder 21 Paderborner Schillingen gerechnet wird. Die Kornrente ist jährlich zwischen Michaelis (29. September) und Martini (11. November) aus den beim Kloster anstehenden Zehnteinkünften des Verkäufers zu entrichten, die er gleichzeitig zum Pfand setzt. Die Ablösung kann jährlich zu St. Johannes Baptist (24. Juni) bei halbjährlicher Vorankündigung erfolgen. Der Verkäufer und seine Ehefrau Anna Margarethe von Canstein geb. Wintter von Züschen1) kündigen Unterschriften und Ringpetschaften an. 1660 St. Johannes Baptist.