Wilhelm Ketteler zu Seiten, Hoittmer und Sospenhagen macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden ihn mit dem im Stift Münster bei Werne gelegenen Abdinghof zur Hälfte und mit einem Leib zu Pachtlehnrecht behandigt hat nach dem Tod seines Vaters Hermann laut eingerückter Urkunde des Abts. Die andere Hälfte besitzt Caterina von Munster. Wilhelm wird als Pacht laut Vertrag vom 28. Juli 1565 drei Reichstaler jährlich am 11. November entrichten. Das Kloster wird nach dem Tod Wilhelms dessen Sohn oder Tochter und die weiteren Nachkommen in direkter absteigender Linie zu Erbrecht behandigen. Jede Neubehandigung hat innerhalb eines halben Jahres zu erfolgen; als Gebühr sind dabei 40 Reichstaler fällig. Wenn mit den Leuten des Abdinghofs wegen der Erbteilung und der Dienste eine Vereinbarung geschlossen wird, sollen der Abt und seine Nachfolger aus den Gewinn- und Behandigungspfennigen ein Drittel erhalten. Der Vertrag vom 28. Juli 1565 ist durch diese Vereinbarung nicht aufgehoben, sondern bleibt in allen seinen Artikeln weiter gültig. - Es siegelt der Aussteller.