Diskussion der Theologinnenfrage nach 1945
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7NL 112 Pfarrerin Ilse Härter, 113, Bd. c
sig3: c
7NL 112 Pfarrerin Ilse Härter Pfarrerin Ilse Härter
Pfarrerin Ilse Härter >> Materialsammlung Theologinnenfrage >> Diskussion Vikarinnenamt nach 1945
1947- 2010
Enthält: Kopien, Textauszüge: 1) Brief von OKR Schlingensiepen aus LKA vom 2.6.1947 - keine Berücksichtigung der Hamburger Synode vom 1942 betr. auf Arbeit mit Frauen eingeschränkte Ordination;2) Zur Frage des Amtes der Theologin in der Kirche - Wolfgang Tillhans, Evangelisch-Lutherische Kirchenzeitung, Nr.6 vom 29.12.1947; 3) Brief von Heinrich Held vom 21.6.1948 an Frau Vikarin Schindelin mit Stellungnahme zu Vikarinnen Diskussion; 4) Der geordnete Dienst der Frau in der Kirche u. Gemeinde (4 S.); 5) "Die Frau auf der Kanzel", Ref. Kirchenzeitung Nr. 2. 15.1.1955; 6) Marlies Flesch-Thebesius, "Die Frau auf der Kanzel", 10.2.1957; 7) "Frauen im geistlichen Amt", FAZ v. 22.3.1957; 8) Briefwechsel zwischen Änne Traub-Schürmer und Prof Trillhaas betr. Widerspruch zu T.'s Anmerkungen (Bezug Marlies Flesch-Thebesius Beitrag vom 10.2.1957); 9) Anna Paulsen, "Die Vikarin", in: Evgl. Welt 16.7.1957; 10) Peter Brunner, Vortrag auf der Bischofskonferenz-Berlin, "Das Geistliche Amt u. d. Dienst der Theologin in der Kirche, 17.10.1958, (19 Bl); 11) Peter Brunner, "Das Hirtenamt u. d. Frau 1959/60; 12) Theologinnengesetz u. Entwicklung i.d. Ev. luth. Kirche Sachsens, 10.4.1970 hier: Brief vom 10.6.1963 - Erklärung ev. luth. Pastoren z. Frage der Zulassung von Frauen z. geistl. Amt, Arbeitsgrundlage über das Amt der Theologin i.d. Kirche (6 Bl); 13) Gerhard Heintze: "Das Amt der Pastorin", in: Die Theologin : Rundbrief des Konventes Evangelischer Vikarinnen in Deutschland. Heidrich & Bender, Hamburg, 23(1963), Heft 1; 14) Texte Landesbischof Hermann Dietzfelbinger u.a.: "Vom Dienst der Frau in der Kirche" 1963- Luth. Monatsheft, "Amt, Ordination und Gemeinde" Rundbrief 12.September 1970; ; 15) Brief von Pfarrerin H. Trösken an Dr. E. Reichle betr. verheiratete Theologinnen 22.3.1985; 16) OKR Dr. Roessler (Kirchenverwaltung Hessen) an Dr. E. Reichle betr. Stellungnahme des Konvents zum Thema "Arbeitsverteilung in der Kirche"; 17) Kurt Klein, "Das Amt der Pastorin", in: Evangelische Theologie, Monatsschrift, Februar 1966, 26 Jg. 14 S.; 18) Cornelia Schlarb, "Seit 2000 Jahren im Amt, mit und ohne Würde", in: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 12, 2010
Akten
(1) Verweis auf 1OB002 Konsistorium Rheinprovinz, hier: Vikarinnenakte des Konsistorium, ab 1945 Archivbibliothek: Prof. D.E. Wolf: Das Frauenamt im Amt der Kirche, in: Die Theologin : Rundbrief des Konventes Evangelischer Vikarinnen in Deutschland. Ostheim, Rhön, 15(1955), Heft 1/2; und 25(1966); Sig.: ZK 233 Herbrecht, Dagmar: Der Weg der Frauen zum Amt / Dagmar Herbrecht. Düsseldorf, 2007. In: Evangelisch am Rhein : Werden und Wesen einer Landeskirche / Hrsg.: Conrad, Joachim. - S. 222-225 : Ill. Sig.: LR 1 953 ; Barbara Dietzfelbinger "Frauenleben im Nationalsozialismus: Klementine Lipffert, 1889 bis 1966" unveröffentlichtes Manuskript Mai 2006; 75 S.; Sig: 2015.093
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:44 MEZ