Jakob von Ahaim (1) zu Wildenaw (2) bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg die Veste und Pflege Halmberg (3) mit einer Burghut in Höhe von 32 Pfund Pfennigen auf Widerruf empfangen zu haben. Er verspricht, sich mit der Burghut zufrieden zu geben und keine Rechte und Einkünfte des Stiftes an sich zu ziehen. Veste und Pflege soll er bei den althergebrachten Rechten belassen, die Untertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen belegen. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Fälle, die der Kompetenz der Hauptmannschaft in Salzburg unterstehen, sollen an diese überstellt werden, wobei ihm ein Drittel der Bußgelder zusteht. Die Veste bleibt ein offenes Haus des Stiftes, und der Erzbischof hat das Recht, dort jederzeit auf eigene Kosten Truppen einzulagern. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eigenmächtig einen Krieg zu beginnen, ist untersagt. Schäden, die er in Diensten des Stiftes auf Feldzügen erleidet, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Sollte er gegen die Vereinbarungen verstoßen, wird ihm die Pflege entzogen. Siegler: S1: Aham, Jakob von, zu Wildenau. S2: Aham, Wolfgang von, zu Wildenau, Hofmeister München

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv