2. Vidimus des Nürnberger burggräflichen Landgerichts über das der Stadt Nürnberg von König Ruprecht unterm 1. März 1401 verliehenen Privileg (HO/A Nr. 26 und 27): König Ruprecht erklärt, was Güter und Urbarn die Bürger von Nurenberg außerhalb ihrer Stadt auf dem Lande liegend haben, welche von altersher nicht steuerten, dass diese Güter und die Leute, die darauf sitzen, auch in Zukunft von niemanden mit irgend einer Steuer (oder Bete) belegt werden sollen.