König Maximilian [I.] Joseph von Bayern ernennt Klemens (Clemens Wenzeslaus) Graf Schenk von Stauffenberg zum Reichsrat der Krone Bayerns, um in der Ständeversammlung über das Wohl und Beste des Reiches zu beraten. Die Ernennung erfolgt unter der Bedingung, dass der Ernannte nach Titel VI § 3 der Verfassungsurkunde und seiner bereits übergebenen Erklärung einen nach der Verfassungsurkunde erforderlichen Fideikommiss mit agnatisch-linearer Erbfolge im Zeitraum der nächsten drei Jahre einrichten wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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