Kurfürst Philipp von der Pfalz hat als Mittler im Streit über beide Teile von Boppard zwischen Erzbischof Johann von Trier einer- und Johann von Eltz (Elltz) mit Anhang andererseits gemeinsam mit Erzbischof Berthold zu Mainz als Verwalter Boppards agiert, wie es die Urkunde besagt, die zu Bacharach am Freitag nach Letare 1501 [= 26.03.1501] ausgestellt wurde. Der Pfalzgraf und Mainzer Erzbischof hatten Schloss und Stadt zu Boppard sicher innegehabt. Nun haben sich Johann von Trier und Johann von Eltz gütlich vertragen und ersucht, dass ihnen auf Montag nach Epiphanias [= 9.1.1503] die Pfalzgräflichen zu Boppard Stadt und Schloss mit Zugehörde wieder übergeben sollen. Der Pfalzgraf befiehlt daher seinen Amtsleuten zu Oppenheim und Bacharach, Wigand von Dienheim und Karl von Ingelheim, sowie dem Vogt zu Bacharach, Wiebold (Willboltt) von Kaub, dass sie am genannten Montag zu Boppard erscheinen sollen und dort mit den Mainzer Räten Schloss und Stadt Boppard mit Zugehörde, wieder zustellen, wie es der Vertrag besagt, wozu er ihnen die Vollmacht erteilt. Außerdem sollen sie die Untertanen vor Ort ihrer Pflichten auf den Pfalzgrafen ledig sagen und dürfen alles in der Sache Notwendige tun.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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