Das Geistliche Gericht von Mainz entscheidet eine Streitsache zwischen Dechant und Kapitel von St. Peter als Kläger und Theobald Weißgerber, Stephan Sültz, Heinrich Ditzell, Lukas Mengell, Georg Dietherich und Adam Brehm, alle Mainzer Bürger, und den Erben des Vizedoms Eberhard Brendel von Homburg als Beklagten wegen 4 Morgen Acker, hinter dem Petersstift gelegen und in dessen Kustodie gehörig, "Alte Kustorey Äcker" genannt dahin, dass die 4 Morgen Lehen der Kustorei sind und bleiben, die Beklagten außerdem die Kosten des Prozesses zu tragen haben. S. Geistliches Gericht und eigenhändige Unterschrift des Notars Adam Lutz.

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