Franz Johann Schindelin von und zu Unterreitnau, bischöflich konstanzischer Rat und Obervogt zu Markdorf, verleiht Marx Strobl von Oberlottenweiler und Ehefrau Anna Maria Maurerin von Manzell auf Lebenszeit Hof und Gut zu Segel (=Segner), das früher Hans Adler von Weißenriet und Ehefrau Maria Buocherin von Haberetschweiler (=Habertsweiler?) innehatten. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Sie müssen ihn persönlich bewirtschaften und dürfen nur einen Feuerrauch unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Hubzins und Gült je 9 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Imi Erbsen, 1 Sack Rüben und den besten Baum mit Äpfeln oder zwei Säcke voll davon. Sie schulden außerdem einen Fuhrdienst mit ihren Pferden an einer Kutsche ins Bad oder sonstwohin. Unwetter oder sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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