Franz Johann Schindelin von und zu Unterreitnau, bischöflich konstanzischer Rat und Obervogt zu Markdorf, verleiht Marx Strobl von Oberlottenweiler und Ehefrau Anna Maria Maurerin von Manzell auf Lebenszeit Hof und Gut zu Segel (=Segner), das früher Hans Adler von Weißenriet und Ehefrau Maria Buocherin von Haberetschweiler (=Habertsweiler?) innehatten. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Sie müssen ihn persönlich bewirtschaften und dürfen nur einen Feuerrauch unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Hubzins und Gült je 9 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Imi Erbsen, 1 Sack Rüben und den besten Baum mit Äpfeln oder zwei Säcke voll davon. Sie schulden außerdem einen Fuhrdienst mit ihren Pferden an einer Kutsche ins Bad oder sonstwohin. Unwetter oder sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Franz Johann Schindelin von und zu Unterreitnau, bischöflich konstanzischer Rat und Obervogt zu Markdorf, verleiht Marx Strobl von Oberlottenweiler und Ehefrau Anna Maria Maurerin von Manzell auf Lebenszeit Hof und Gut zu Segel (=Segner), das früher Hans Adler von Weißenriet und Ehefrau Maria Buocherin von Haberetschweiler (=Habertsweiler?) innehatten. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Sie müssen ihn persönlich bewirtschaften und dürfen nur einen Feuerrauch unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Hubzins und Gült je 9 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Imi Erbsen, 1 Sack Rüben und den besten Baum mit Äpfeln oder zwei Säcke voll davon. Sie schulden außerdem einen Fuhrdienst mit ihren Pferden an einer Kutsche ins Bad oder sonstwohin. Unwetter oder sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 2110
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1699 Februar 25 (den fünf und zwainzigisten monats tag Hornung)
32,4 x 67,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Franz Johann Schindelin von und zu Unterreitnau, bischöflich konstanzischer Rat und Obervogt zu Markdorf
Empfänger: Marx Strobl von Oberlottenweiler und Ehefrau Anna Maria Maurerin von Manzell
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Holzkapsel
Vermerke: Die Urkunde, die Anstreichungen und Vermerke mit Blei enthält, wurde als Vorlage für einen späteren Leihebrief verwendet.
Empfänger: Marx Strobl von Oberlottenweiler und Ehefrau Anna Maria Maurerin von Manzell
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Holzkapsel
Vermerke: Die Urkunde, die Anstreichungen und Vermerke mit Blei enthält, wurde als Vorlage für einen späteren Leihebrief verwendet.
Adler, Hans
Adler, Maria
Buocher, Maria
Maurer, Anna Maria
Schindelin von Unterreitnau, Franz Johann, Obervogt
Strobl, Anna Maria
Strobl, Marx
Haberetschweiler = Habertsweiler : Neufrach, Salem FN (?); Einwohner
Manzell : Friedrichshafen FN; Einwohner
Markdorf FN; Obervogt
Oberlottenweiler : Ailingen, Friedrichshafen FN; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Segel(n) s. Segner
Segner : Taldorf, Ravensburg RV
Segner : Taldorf, Ravensburg RV; Einwohner
Unterreitnau : Lindau (Bodensee) LI; Einwohner
Weißenriet = Vorder- und Hinterweißenried : Schmalegg, Ravensburg RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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