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Johann Jakob von Reischach, Dr. jur. Wilhem Daßer, Dr. jur. Johann Ulrich Wolff von Todenwarth, kaiserlicher Hofpfalzgraf, und Johann Haug, alle vier württembergische Ober- und Kammerräte, legen die zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Stadt Oberkirch bestehenden Streitigkeiten dahin bei, dass das Kloster in dem Besitz des von Jakob Fäßlein gekauften Hauses verbleiben, der Stadt 220 Gulden zur Entschädigung zahlen und die dem Schulmeister seither gelieferte Kompetenz frei und gutwillig weiterliefern solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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