Heinrich Eschelle von Walldürn (Waldtdurn) verpflichtet sich gegenüber Junker Wernher von Harthein in einem Revers auf Verleihung der Pfarrei des Dorfes Vielbrunn (Fulbronne), keine andere Pfründe ohne Einwilligung des Junkers anzunehmen, die Pfründe nicht länger als vier Wochen zu verlassen, keinen andern seine Pfründe verdienen zu helfen, noch die seinigen zu vertauschen, gegen Untertanen des Junkers nicht vor fremden Gerichten Recht zu suchen, alles bei Verlust seiner Pfründe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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