Bernhard Ruff zu Bittenfeld, wegen seines Verhaltens während der Bauernunruhen zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigel., schwört U. und gelobt, Streitigkeiten mit seinem Landesherrn, dessen Dienern, Untertanen und Zugewandten gütlich oder rechtlich nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...