Wolfgang Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und von Jülich-Kleve-Berg, Graf zu Valdenz, Sponheim, von der Mark, zu Ravensberg und Moers, Herr zu Ravenstein [et cetera], bekundet, dass Ritterschaft und Städte des Fürstentums Berg zu Bestreitung der wegen Verteidigung, Notdurft und Wohlfahrt des Landes unvermeidlichen Ausgaben eine einjährige Akzise bewilligt haben, wovon auch die Verpflegung auf dem Landtag, den Wirten das Raufutter für die Pferde wie auch die Pensionen der dem Land obliegenden Schulden zu bezahlen sind. Ferner ist das Plus aller 4 Prozent übersteigenden Jahreszinsen und -pensionen der unter den Einwohnern bestehenden Kapitaldarlehen vor Ende dieses Monats gegen Quittung abzuliefern. Er bestätigt, dass weder Akzise noch Zinsertragssteuer, [beide] einzig für ein Jahr vorgesehen, den landständischen Privilegien nachteilig sein sollen, sondern selbige gewahrt bleiben. - Der Pfalzgraf kündigt das Kanzleisekretsiegel an. Datum Dusseldorff ahm siebenzehenden monatz tag Maii im tausent sechß hondert drey vnnd dreisigsten jahre.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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