Der öffentliche Notar Johann Wilhelm Stein beurkundet die Inbesitznahme des Rittergutes Römershag samt seiner Zugehörungen durch den Kommissar des Klosters Fulda sowie über die Vereidigung der Untertanen auf ihren neuen Herrn nach dem Kauf des Gutes durch Abt Placidus [von Droste] aufgrund der von dem Verkäufer Heinrich von der Tann an diese am 23. April 1692 erteilten und hier wörtlich inserierten Anweisung.

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Staatsarchiv Würzburg