1448 Nov. 26 (Di nach Sant Katherinen tage) Die Brüder Konrad, Hans und Lutz Offinger zu Oberschneidheim (Obern Schnaitten) sowie Hans Münckein und Kunz Geuß zu Unterschneidheim (Undern Schnaitten) verkaufen Herrn Steffen von Hoppingen DO, Komtur zu Mergentheim (Mergenthein), dessen [Mit-]Brüdern und dem ganzen Orden um 50 fl rh ihre Mühle und den dabei gelegenen Garten zu Unterschneidheim mit dem Mühlrecht und den Wasserbaurechten (wur-rechten). Durch gen. Bestimmungen wird gesichert, daß einerseits der jeweilige Müller das nötige Wasser und den Zugang dazu hat, besonders die Nutzung des Körblinsbrunnens mit Teicheln oder Röhren, daß aber andererseits die oberhalb der Mühle bis zur Sechtachwiese sich erstreckende Wiese der A. keinen Schaden leidet. Der jetzige Müller hat die Mühle bis 13. Apr. 1449 (hie zwischen und Ostern zunechst) in Besitz; der DO hat ihm 2 oder 3 Fuder Holz für den Bau einer [Mühl-]Kammer und sonstige Bedürfnisse der Mühle zu geben und die auf 24. März 1448 (die nechstvergangnen Ostern) verfallenen 3 fl Gült einzunehmen. Die A. versprechen, dem DO Fertiger und Geweren zu sein nach Eigens Recht und nach Lands Gewohnheit und Recht. Sr.: die Junker 1) Hans von Emerßhofen und 2) Jörg Güsregen Ausf. Perg. - 2 Sg. - Rv. Prov.: Kommende Mergentheim, Kommende Nürnberg RSig.: No. 49 ASig.: 7); No. 10; Bü 19; 208

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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