Konrad Büschler, Stadtschultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet in Gegenwart namentlich benannter Richter folgendes Verkaufsgeschäft: Die Eheleute und Haller Bürger Six[t] Freytag und Katharina Rothermund verkaufen zum Preis von 43,5 fl rh an Margretha, die Witwe des Friedrich Schwab, auch Bürgerin zu Hall, sowie deren Kinder Philipp, Jörg und Anna ihr nach Anstößern beschriebenes freieigenes Haus samt Hofreite, Garten und weiterem Zubehör auf dem Rosenbühel (Stadtquartier). Beide Anstößer des Gartens, Dorothea Hundert und Jörg Rummel, haben ein Traufrecht an demselben inne, wobei letzterer auf eigene Kosten für die Abführung des Wassers in einer besonderen Rinne sorgen muss. Die Erwerber verpflichten sich, den Garten nicht zu verbauen, um den Anstößern nicht das Licht zu rauben. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens ihrer Erben die Gewähr für das Geschäft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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