Bischof Johann von Straßburg bewilligt aus den Einkünften des Amts Oberkirch einen jährlichen Beitrag von 20 Gulden, aus dem die Kosten für die von Gemeinden und Einwohnern des Amts geführten Prozesse - und zwar die Belohnungen für die Adovkaten, Prokuratoren und Solicitatoren - bestritten werden sollen. Soweit dieser Betrag überschritten wird, werden die Beiträge nach einem bestimmten Austeiler von den Gemeinden erhoben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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