Vermerk, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz den Keller zu Möckmühl unterrichtet hat, dass er den Wemmershof bei Adelsheim (hoffe zu Walmspach bij Alliczheijm) auf Ersuchen des Michael von Adelsheim in seinen Schirm nehmen will, wogegen dieser jährlich 10 Malter Hafer an die Kellerei zu Möckmühl geben soll. Der Schirm soll bis auf Widerruf einer der Parteien unter Wahrung einer einjährigen Ankündigung gelten. Erleidet der Hof in der Zeit des Schirmes Schäden, ist der Pfalzgraf nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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