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A III 16 Sammlung Roosen (Rosen)
Sammlung Roosen (Rosen) >> Altes Gerichtsarchiv Hüls, Urkunden (Verzeichnung Deilmann)
1675, 1690, 1732
Regest: Johann Mehr und Gördt Bosch, Schöffen des Hauptgerichts der Stadt und des Amtes Kempen, beurkunden, daß Engel Darder und Henrich Huisken, Schöffen, sowie Johann Fischer, Henrich Kruiseler und Henrich Gierlings, Beerbte der Honschaft Benrad, für diese von den Eheleuten Joist Eckenhagen und Judith Schmitz in Köln 1000 Reichtaler geliehen haben. Hiermit sollen die überschwenglichen Kontributionen der kaiserlichen Kriegsvölker bezahlt werden, weil bei dem augenblicklichen Geldmangel hierfür der Schatz nicht ausreicht. Die Schuldsumme ist fortan alljährlich am Martinsfest oder innerhalb der nächsten 14 Tage mit 4 v. H. zu verzinsen und kann beiderseits ein halbes Jahr vor diesem Termin gekündigt werden. Zum Unterpfand steht das gesamte Hab und Gut aller Honschaftsbewohner. Actum Kempen. Ausgefertigt durch Johann Scheutt, Gerichtsschreiber. (1675 März 11)^p1. Zusatz 1690 September 27. Johannes Nikolaus Scheutt, Sekretär, bescheinigt, daß nach Angabe von Hermann Vynnikel und Johann Houter, Schöffen, sowie Henrich Kruiseler und Peter Bucker, Beerbten der Honschaft Benrad, das am 11. März 1675 von den Eheleuten Joist Eckenhagen und Judith Schmitz geliehene Kapital nun mit 5. v. H. zu verzinsen ist. Die Zinsen gebühren der Judith Schmitz.^p2. Zusatz 1732 Oktober 22. Johannes Henrich Molanus, Notar, beurkundet, daß die Schöffen Wilhelm Lemmen und Zander Fruen sowie Merten Fischer, Henrich Brucker und Jakob Feller, Beerbte der Honschaft Benrad, für diese um Martin 1731, um die vorstehende Schuldverschreibung einzulösen, von dem Bürgermeister Arnold Greven 1000 Reichtstaler, jeden zu 80 Albus Kölner Währung gerechnet, geliehen haben. Das nunmehr aufgenommene Kapital ist alljährlich mit 3 v. H. zu verzinsen und kann beiderseits ein Vierteljahr vor diesem Termin gekündigt werden. Actum Kempen. Zeugen: Amtsverwalter de Plönnes, Gerhard Schauten.^pAbschrift, beglaubigt durch Scherer^p
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:42 MEZ