Bischof Wilhelm zu Worms bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen zu Hornberg, des verstorbenen Reinhards zu Treschklingen Sohn sowie des verstorbenen Eberhards zu Rappenau und verstorbenen Johann Wilhelms zu Treschklingen - der letzten Träger - Bruder, für diesen selbst und neben Konrad von und zu Liebenstein und Johann Bernhard von Mentzingen als Mitvormund Philipps, Melchior Reinhards und Hans Sigmunds, der Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen zu Rappenau, sowie als Träger für Schweickard von Gemmingen zu Presteneck und für Hans Konrad, Eberhard zu Bürg und Hans Philipp, die Söhne des verstorbenen Bernolph von Gemmingen, zu Mannlehen verliehen hat: Treschklingen, die neue und die alte Burg, das Dorf mit Vogtei, Gericht, Wald, Wasser, Leuten, Gütern und allen Zugehörungen; zwei Höfe daselbst, die Hans von Neideck mit 200 Gulden vom Deutschen Orden an sich gelöst hat; sowie einen Hof zu Bonfeld, der jährlich etwa 20 Malter Frucht als Hofgült erträgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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