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Elsbetha Haller zu Fleischwangen, Ehefrau des Adam Vischer daselbst und noch bis vor Kurzem Leibeigene der Deutschodenskommende Altshausen, unterwirft sich, nachdem sie sich von ihrer Leibuntertänigkeit losgekauft hat, wohlüberlegt, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen, auch mit Rat und Zustimmung ihres "Ehevogts" der Leibherrschaft des Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Ausstellerin erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihr und ihrem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und gelobt, gehorsam zu sein und alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten", was leibeigene Leute ihren "halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. Abschließend erklärt Adam Vischer ausdrücklich sein Einverständnis mit vorstehender Ergebung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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