Johannes, v. G. Gn. Abt des Klosters zu Werden, Benedictiner Ordens
der Cöllnischen Diöcese bekennt, daß Er mit Bewilligung des Conventes des
obengedachten Klosters, wie aus der mit diesem Briefe zusammengehefteten
Urkunde erhelle, für 38, Ihm ganz u. bar bezahlte Mark Geldes, dem Henricus
de Uffleve, einem Helmstedischen Bürger, und dessen ältesten Sohne
Thidericus, auf ihrer beider Lebenszeit, ein allodium in Wormestede, mit
allen Zubehörungen desselben, verkauft habe, u. hiermit verkaufe, jedoch
unter der Bedingung, daß beide Käufer alles das leisten u. zahlen, was von
dem genannten allodio geleistet und gezahlt werden muß. Auch sei
ausbedungen, daß wenn der Letztere der gedachten Käufer vor dem Tage der
heil. Margarethe (13 Juli) versterben sollte, an diesem Tage das allodium an
Ihn oder Seine Nachfolger vollständig u. frei zurückfalle; alles ohne List
u. Betrug. - Act. et dat. anno domini 1348 crastino ascensionis eiusdem. (30
Mai) -. Zeugen: Rolandus, thesaurarius, Henricus de Wyldenberghe, Mönche des
Werdenschen Klosters; Henricus de Tremonia, früher Propst des Klosters St.
Ludgeri bei Helmstedt; Johannes, Notar des Abts; Wilhelmus de Lutterbeke,
famulus; u. Wernherus de Uffleve, Beamter des Abts in Helmstedt. Der
obengedachte, mit dem Conventssiegel versehene Consens ist vermittelst des
angehängten Abteisiegels mit dieser Urkunde verbunden, u. lautet im
Wesentlichen also: